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“Bildung ist der Schlüssel zur Freiheit.”

Martin Luther King

Infos über Versäumnisse des Berufsschulunterrichts

Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht aus zwingenden Gründen (z.B. Erkrankung) nicht besuchen, muss die Schule und der Ausbildungsbetrieb unverzüglich (vor Unterrichtsbeginn) unter Angabe des Grundes telefonisch, per WebUntis oder mit dem Formular „Abwesenheitsmeldung“ vom Fernbleiben vom Berufsschulunterricht informiert werden; andernfalls …

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im "Merkblatt über Versäumnisse des Berufsschulunterichts"